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Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus
Mit 12.1.2026 ist die Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus gestartet. Gefördert werden dabei die Reparatur, das Service und die Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden.
Der Schwerpunkt der Förderaktion liegt dabei auf klassischen Haushaltsgeräten, Werkzeugen, Geräten im Gesundheitsbereich sowie Computerbedarf und Unterhaltungselektronik (z. B. Kaffeemaschine, Wasserkocher, Waschmaschine, Innenleuchte, Fernsehgerät, Hi-Fi-Anlage, Laptop, Blutdruckmessgerät, Bohrmaschine).
Förderfähig sind ausschließlich E-Geräte, die sich im Eigentum von Privatpersonen befinden. Ausgeschlossen sind hingegen Reparaturdienstleistungen, für die ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z. B. bei Versicherungen). Gleiches gilt für Reparaturen, Service und Wartung, die im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden.
Ausmaß der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt pro Bon 50 % der förderungsfähigen Bruttokosten bis maximal € 130,00 für die Reparatur, Service- und Wartungsleistung und/oder bis zu maximal € 30,00 für die Einholung eines Kostenvoranschlags.
Wie funktionierts?
- Online einen Geräte-Retter-Bon beantragen (geräte-retter-prämie.at)
- Bon beim teilnehmenden Partnerbetrieb einlösen
- Reparatur durchführen lassen und Rechnung bezahlen – der Betrieb beantragt die Förderung
- Staatliche Förderung direkt auf das angegebene Bankkonto kassieren.
Stand: 27. April 2026
Artikel der Ausgabe 2026
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- Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus
- Haftung eines Geschäftsführers im Insolvenzverfahren
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- Verschärfte Auslegung des VwGH zum Mantelkauftatbestand
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- Erweiterte Ausnahmen beim Kfz-Sachbezug seit 1. Jänner 2026
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