Aktuelles
Ausgabe
Wie wurden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?
Aufgrund des Teuerungsentlastungspakets III wird die Familienbeihilfe ab 2023 jährlich inflationsbedingt angepasst.
Für 2023 gelten monatlich folgende Werte:
| Alter | Beihilfe pro Monat |
| ab Geburt | € 120,60 |
| ab 3 Jahren | € 129,00 |
| ab 10 Jahren | € 149,70 |
| ab 19 Jahren | € 174,70 |
Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2023 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe
- für zwei Kinder gewährt wird: € 7,50
- für drei Kinder gewährt wird: € 18,40
- für vier Kinder gewährt wird: € 28,00
- für fünf Kinder gewährt wird: € 33,90
- für sechs Kinder gewährt wird: € 37,80
- für sieben und mehr Kinder gewährt wird: € 55,00.
Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 164,90.
Das sogenannte Schulstartgeld im Herbst 2023 beträgt € 105,80 für 6- bis 15-Jährige. Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2023 € 61,80 pro Monat und Kind.
Stand: 26. April 2023
Artikel der Ausgabe 2023
- Was gibt es Neues bei den Steuern für Vermieter?
- Was sind Werbungskosten?
- Unterliegen die Vertragserrichtungskosten der Grunderwerbsteuer?
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
- Leistungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Welcher Umsatzsteuersatz ist bei kurzfristiger Vermietung anwendbar?
- Wie wurden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?
- Umsatzsteuer bei Vermietung und Verpachtung
- Wie werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermittelt?
- Wie wird ein Immobilienverkauf im Privatvermögen besteuert?
- Keine ImmoESt-Herstellerbefreiung bei Vermietungsabsicht
- Abschaffung von Reverse Charge für ausländische Vermieter
- Wie bin ich im Urlaub krankenversichert?
- Haben Sie genug Zeit?
Tel.: +43 7242/61 29 30
office@swp-steuerberatung.at
Bahnhofplatz 2/2, 4600 Wels