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Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?
Sie möchten Platz schaffen für Ihre neuen Unterlagen und fragen sich jetzt, wie lange Sie Ihre Belege aufbewahren müssen? Grundsätzlich beträgt die Frist sieben Jahre, aber es gibt auch andere Fristen zu beachten, wie z. B.
- Unterlagen über Grundstücke: Für Unterlagen im Zusammenhang mit Grundstücken verlängert sich die Aufbewahrungsfrist auf 22 Jahre.
- Grundstückskauf: Beim Kauf eines Grundstücks sollten alle Unterlagen, die mit dem Kauf in Zusammenhang stehen, aufbewahrt werden (z. B. Kaufvertrag, Belege über Anwalts-/Notarkosten und Grunderwerbsteuer und alle Rechnungen zu später getätigten Investitionen). So können bei einem späteren Verkauf die tatsächlichen Anschaffungskosten bei der Berechnung des Veräußerungsgewinnes angesetzt werden.
- Unterlagen als Beweismittel bei einem Gerichtsverfahren: Diese Fristen gelten nicht für Unterlagen, die für Gerichtsverfahren als Beweismittel dienen. Hier verlängert sich die Frist auf unbestimmte Zeit. Auch Unterlagen über Eigentums- oder Bestandsrechte und Arbeitsverträge sollten länger aufgehoben werden.
Betriebsprüfungen 10 Jahre zurück: Bitte beachten Sie, dass Betriebsprüfungen bis 10 Jahre zurück möglich sind. Daher ist es sinnvoll, die Unterlagen so lange aufzuheben.
Stand: 11. April 2016
Artikel der Ausgabe 2016
- Welche Auswirkungen hat die Steuerreform auf Vermieter von Wohngebäuden?
- Wie werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermittelt?
- Umsatzsteuer bei Vermietung und Verpachtung
- Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
- Befreiungen von der Immobilienertragsteuer
- Wie wird ein Immobilienverkauf ab 1.1.2016 besteuert?
- Änderungen für Verluste aus Immobilienverkäufen seit Jahresbeginn
- Belegerteilungspflicht gilt auch für Vermieter
- Was sind Werbungskosten?
- Ist nur die amtliche Meldung ausschlaggebend für den Hauptwohnsitz?
- Beiträge an den Instandhaltungsfonds
- Was ist zu beachten, wenn ein Ferienhaus auch selbst genützt wird?
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