Aktuelles
Ausgabe
Welche Auswirkungen hat die Steuerreform auf Vermieter von Wohngebäuden?
Die Steuerreform trifft auch die Vermieter, die Gebäude für Wohnzwecke vermieten.
Daher sind mit 1.1.2016 auch in diesem Bereich einige Änderungen in Kraft getreten. Wir haben hier ein paar ausgewählte Fragen beantwortet. Zu den Neuerungen in der Grunderwerb- und Immobilienertragsteuer haben wir eigene Artikel verfasst.
Vermietung: Aufteilung Grund- und Gebäudewert laut Verordnung
Die Abschreibung darf nur vom Gebäudewert einer Immobilie berechnet werden. Daher muss der Wert der gesamten Immobilie in einen Gebäude- und einen Grundstückswert aufgeteilt werden. Wie die Aufteilung künftig aussehen wird, wird die neue Grundanteilsverordnung 2015 regeln, von dieser liegt derzeit allerdings nur ein Entwurf vor.
Verteilung von Instandhaltungsaufwendungen
Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung konnten Instandhaltungsaufwendungen bisher freiwillig auf zehn Jahre verteilt werden. Diese Verteilung ist nun nur mehr auf 15 Jahre möglich. Das gilt für Ausgaben ab dem Jahr 2016. Bisherige Zehntelbeträge laufen unverändert weiter.
Verteilung von Instandsetzungsaufwendungen
Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Instandsetzungsaufwendungen (wie beispielsweise Austausch der Fenster) nun zwingend auf 15 Jahre (bisher zehn Jahre) zu verteilen.
Auch alle bisherigen Instandsetzungsaufwendungen, bei denen eine 10-Jahres-Verteilung vorgenommen wurde, sind auf 15 Jahre zu verteilen.
Stand: 11. April 2016
Artikel der Ausgabe 2016
- Welche Auswirkungen hat die Steuerreform auf Vermieter von Wohngebäuden?
- Wie werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermittelt?
- Umsatzsteuer bei Vermietung und Verpachtung
- Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
- Befreiungen von der Immobilienertragsteuer
- Wie wird ein Immobilienverkauf ab 1.1.2016 besteuert?
- Änderungen für Verluste aus Immobilienverkäufen seit Jahresbeginn
- Belegerteilungspflicht gilt auch für Vermieter
- Was sind Werbungskosten?
- Ist nur die amtliche Meldung ausschlaggebend für den Hauptwohnsitz?
- Beiträge an den Instandhaltungsfonds
- Was ist zu beachten, wenn ein Ferienhaus auch selbst genützt wird?
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