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Vorübergehende Aussetzung der Zölle auf Düngemittelimporte beschlossen
Am 22.5.2026 hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, die Einfuhrzölle auf wichtige stickstoffhaltige Düngemittel sowie auf Düngemittelrohstoffe wie Harnstoff und Ammoniak, die in der landwirtschaftlichen Produktion innerhalb der EU eingesetzt werden, für die Dauer eines Jahres auszusetzen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Produktionskosten für die europäischen Landwirtinnen und Landwirte sowie die europäische Düngemittelindustrie in schwierigen Zeiten zu senken. Basierend auf dieser Maßnahme erwartet sich die europäische Union Einsparungen im Bereich der landwirtschaftlichen Produktionskosten in Höhe von rund € 60 Mio. Die Aussetzung der Einfuhrzölle gilt ausschließlich für Waren aus Ländern, welche nicht bereits im Rahmen der Meistbegünstigungsklausel (MFN) zollfreien Zugang zum EU-Markt haben.
Beschränktes zollfreies Einfuhrkontingent
Um die Abnahmemengen der europäischen Düngemittelindustrie nicht durch zollfreie Billigimporte zu gefährden, ist das zollfreie Einfuhrkontingent begrenzt. So ist die zollfreie Einfuhrmenge dem Umfang nach mit den MFN-Einfuhren des Jahres 2024 zuzüglich 20 % der im selben Jahr aus Russland und Belarus importierten Mengen beschränkt.
Keine Ausnahme für Russland und Belarus
Die vorübergehende Zollbefreiung gilt ausdrücklich nicht für Düngemittelimporte aus Russland und Belarus. Für Düngemittelimporte aus Russland und Belarus gelten seit dem 1.7.2025 erhöhte EU-Zölle. Neben dem regulären Zollsatz von 6,5 % des Zollwertes werden zusätzliche mengenbezogene Zölle erhoben.
Stand: 26. August 2026
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