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SVS-Hochwasserhilfe für Land- und Forstwirte
Heftige Unwetter und starke Regenfälle haben auch im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft schwere Schäden in Österreich verursacht. Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) unterstützt im Rahmen der Hochwasser-Soforthilfe auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Mitteln aus dem Unterstützungsfonds.
Voraussetzungen Unterstützungsfonds
Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die bzw. der land- oder forstwirtschaftliche Betriebsführende über eine aufrechte Pensionsversicherung in der bäuerlichen Sozialversicherung (BSVG) verfügt, sprich der Betrieb einen Einheitswert ab € 1.500,00 aufweist. Eine Unterstützungsleistung setzt voraus, dass es im Zuge des Hochwassers zu Schäden an Betriebsgebäuden und Maschinen oder sonstigen Gütern gekommen
ist, die der land- und forstwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit dienen. Privatschäden sind von der Unterstützungshilfe ausgenommen. Die Schadenshöhe muss zudem mindestens € 800,00 betragen und von der Gemeinde auf dem Antragsformular bestätigt werden.
Antragstellung
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben den Antrag direkt bei der SVS zu stellen. Das Antragsformular finden Sie direkt unter nachfolgendem Link: https://www.svs.at/cdscontent/load?contentid=10008.752330&version=1718354668
Stand: 26. November 2024
Artikel der Ausgabe Winter 2024
- Steuerfreier Hausbrand – welche Mengen sind erlaubt?
- Ausweitung der Abzugsteuer auf Zahlungen für Hochwasserschutzmaßnahmen
- Verlängerung eines Bestandsvertrages = erneute Gebührenpflicht?
- Ausweitung der Spendenbegünstigung
- Partnerschaftsbonus belohnt gemeinsame Kinderbetreuung
- SVS-Hochwasserhilfe für Land- und Forstwirte
- Werte 2025
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