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Sachkundenachweis für Rodentizide ab 1. Jänner 2026 erforderlich
Mit 1.1.2026 sind in Österreich neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten, welche die Verwendung bestimmter Rodentizide (Mäuse- und Rattengifte mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen) regeln. Wer Rodentizide im Rahmen seines Betriebes einsetzt bzw. diese erwerben möchte, benötigt nunmehr hierfür einen Sachkundenachweis.
Welche Produkte sind betroffen?
Rodentizide mit nachfolgenden Wirkstoffen dürfen ab 2026 nur mehr mit Sachkundenachweis verwendet werden:
- Brodifacoum
- Bromadiolon
- Difenacoum
- Difethialon
- Flocoumafen
Produkte mit Alpha-Chloralose und Coumatetralyl dürfen weiterhin ohne Sachkundenachweis erworben und verwendet werden. Für Rodentizide, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind (z. B. gegen Feld- und Wühlmäuse), genügt weiterhin der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis.
Wer benötigt einen Sachkundenachweis?
Berufliche Verwenderinnen und Verwender (z. B. Land- und Forstwirte), die Rodentizide im Rahmen ihrer Tätigkeit einsetzen. Neben der unmittelbaren Verwendung gilt auch die Lagerung von Rodentiziden als Teil der Verwendung und erfordert ebenfalls einen Sachkundenachweis.
Wo erhalte ich den erforderlichen Sachkundenachweis?
Das LFI (Ländliche Fortbildungsinstitut) Österreich bietet gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern einen Onlinekurs (Dauer 2,5 Stunden) an, im Rahmen dessen der erforderliche Sachkundenachweis erworben werden kann.
Die Anmeldung dazu erfolgt unter nachfolgendem Link:
https://oe.lfi.at/onlinekurs-ausbildung-sachkunde-rodentizide+2500+2883511
Stand: 24. Februar 2026
Artikel der Ausgabe Frühling 2026
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