Aktuelles
Ausgabe
Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2024
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird und
- das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, EWR-Staat oder der Schweiz aufhält,
- das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
- für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2024 folgende Sätze:
| Altersgruppe | |
| 0-5 Jahre | € 340,00 |
| 6-9 Jahre | € 430,00 |
| 10-14 Jahre | € 530,00 |
| 15-19 Jahre | € 660,00 |
| 20 Jahre oder älter | € 760,00 |
Stand: 26. Februar 2024
Artikel der Ausgabe Frühling 2024
- Was ist die Beitragsgrundlagenoption?
- Was ist ein Servitut?
- Wie ändert sich das Pensionsantrittsalter für Frauen ab Jänner 2024?
- Was müssen Forstwirte im Zuge von Waldarbeiten besonders beachten?
- Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2024
- Wie wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?
- Tipps für Ihr persönliches Zeitmanagement
Tel.: +43 7242/61 29 30
office@swp-steuerberatung.at
Bahnhofplatz 2/2, 4600 Wels