Aktuelles
Ausgabe
Achtung: Höhere Anspruchszinsen als im Vorjahr
Seit 20.9.2023 beträgt der Zinssatz für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen 5,88 % (Stand 20.9.2023). Da dieser Zinssatz der Finanz vom Zinssatz der Europäischen Zentralbank abgeleitet ist, sind weitere Erhöhungen nicht auszuschließen. Seit 1.10. läuft die Anspruchsverzinsung für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen für das Vorjahr. Dies ist insbesondere relevant, da der aktuelle Zinssatz für Anspruchszinsen deutlich höher ist als in den Vorjahren. Die Anspruchsverzinsung kann mit einer Anzahlung reduziert oder vermieden werden.
Stand: 27. September 2023
Artikel der Ausgabe Herbst 2023
- Investitionen in den Gastro- oder Hotelbetrieb: Wann ist der richtige Zeitpunkt aus steuerlicher Sicht?
- Steuerfalle Servicepauschale?
- Welche Änderungen sind für GmbHs geplant?
- Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024
- Achtung: Höhere Anspruchszinsen als im Vorjahr
- Muss eine Schenkung gemeldet werden?
- Wozu braucht man die ID Austria?
Tel.: +43 7242/61 29 30
office@swp-steuerberatung.at
Bahnhofplatz 2/2, 4600 Wels